NSG Radelsee in Rostock

Hintergrund zur Stellungnahme des NABU RV MM e.V.

Das Küstenmoor des Naturschutzgebietes (NSG) "Radelsee" befindet sich im FFH-Gebiet "Wälder und Moore der Rostocker Heide" zwischen dem Waldgebiet "Schnatermann" und Markgrafenheide. Es ist geprägt durch gelegentliche Überflutungen bei Hochwasser der Ostsee, wenn der Wasserstand im Warnow-Breitling und dem damit verbundenen Radelsee ansteigt.

 

Der NABU MM hatte sich seit über zehn Jahren intensiv für den Schutz dieses Moores eingesetzt. Heute sind dieses Gebiet und die angrenzenden Waldbestände der Rostocker Heide zunehmend durch den Klimawandel-bedingten Meeresspiegelanstieg bedroht. Ein entscheidender Faktor dabei ist, dass die Salzgehalte im Wasser von Breitling und Radelsee erheblich angestiegen sind.

 

Ursache dafür sind der Ausbau und die Vertiefungen des Seekanals zur Gewährleistung der Seeschifffahrt. Dadurch gelangt das stärker salzhaltige Tiefenwasser der Ostsee in den Warnow-Breitling und bei Sturmhochwässern bis an den Rand der Rostocker Heide. Die hohen Salzgehalte stellen einen enormen Stress für die moorbildende Vegetation dar, die im Moor des Radelsees ursprünglich vor allem aus Röhrichten und Rieden bestand. 

 

Die Ausbaggerung des Moorkanals und die Ablagerung des Aushubmaterials auf dem Moorkörper haben diese Prozesse durch Beeinträchtigung des Überflutungs- und Abflussregimes verstärkt. Die Mahd der Röhrichte und die vor wenigen Jahren zusätzlich eingeführte Beweidung durch Wasserbüffel wirken als zusätzliche Stressfaktoren und haben zum flächenhaften Ausfall der moorbildenden Vegetation geführt. Dadurch sind im NSG „Radelsee“ bereits über 9 ha Moorfläche dauerhaft zerstört worden, verbunden mit der Freisetzung des darin gebundenen CO2 in die Atmosphäre und der Nährstoffe in die Küstengewässer. 


Als Flächenbesitzer hat die Hansestadt Rostock es selbst in der Hand, durch die Einstellung solcher Nutzungen deren moorschädigende Wirkung zu beenden. 


Die Hansestadt hat jetzt im Genehmigungsverfahren für eine in diesem Winter vorgesehene Rohrmahd im NSG „Radelsee“ erstmals auch den NABU beteiligt. Der NABU MM hat mit seiner Stellungnahme vom 29.1.2026 erneut die naturschutzfachlichen und moorökologischen Sachverhalte dargelegt und die Zulässigkeit der Rohrmahd in diesem hochsensiblen Gebiet in Zweifel gezogen. Das Stadtforstamt als zuständige Naturschutzbehörde der Hansestadt Rostock hat jetzt Teile der NABU-Argumentation übernommen und damit erstmals die Ablehnung des beantragten Rohrmahdvorhabens begründet (vgl. Ablehnungsbescheid vom 6.2.2026).


Der NABU MM geht davon aus, dass aufgrund der vergleichbaren Sachlage und nach Prüfung durch das Stadtforstamt nun auch die Beweidung des Radelmoores durch Wasserbüffel zügig eingestellt wird.

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Stellungnahme des NABU MM zur Rohrmahd im NSG Radelsee
20260129 HRO NSG Radelsee StadtFoA SV a
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Bescheid des Stadtforstamtes HRO zur Rohrmahd im NSG Radelsee
20260206 HRO NSG Radelsee StadtFoA SV aV
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