Neben den praktischen Artenschutzmaßnahmen und der Erforschung der Fledermäuse zählen immer wieder auch die Aufklärungsarbeit über die Lebensweise der nachtaktiven Tiere zu den Aufgaben im Fledermausschutz, dem sich vor allem die Fachgruppe Fledermausschutz im NABU Mittleres Mecklenburg e.V. verschrieben hat.
Übersicht über Fledermausschutzprojekte:
(August 2015) Der NABU Mittleres Mecklenburg e. V. und der Landesfachausschuss für Fledermausschutz und -forschung Mecklenburg-Vorpommern freuen sich einem weiteren Hauseigentümer die Plakette
„fledermausfreundliches Haus“ übergeben zu können.
Petra und Patrick Folkersma erhalten für ihr Ferienhaus "Lierlütt" in Teßmannsdorf am Salzhaff die Urkunde und die Plakette „fledermausfreundliches Haus“, da sie ein Wochenstubenquartier für bis
zu 300 Mückenfledermäuse im Bereich des Dachstuhls bewahren.
Fledermäuse suchen sich häufig im Bereich des Daches Sommer- bzw. Wochenstubenquartiere. Diese werden dann zumeist über Jahre immer wieder genutzt. "Leider bieten heute moderne bzw. sanierte
Gebäude den Fledermäusen immer weniger Möglichkeiten zum Unterschlupf. Hinzukommt, dass diese seltenen Tiere ganz bestimmte Ansprüche an das Mikroklima ihrer Quartiere stellen und so häufig auch
nur geringe Eingriffe in das Quartier die Nutzung dieses Quartieres dann für Fledermäuse unmöglich macht. Deshalb danken wir der Familie Folkersma mit der Urkunde und der Plakette für den Erhalt
dieses Fledermausquartieres", sagt NABU-Vorstandsmitglied Frank Emmerich. Darüber hinaus haben die stolzen Besitzer dieses Jungenaufzuchtsquartiers auch gleich auf ihrem Grundstück in einem
erdüberlagerten Keller Hangsteine für Fledermäuse als Nutzung im Winter aufgehängt.
1. Einheimische Fledermäuse sind nicht mit SARS-CoV 2 infiziert.
2. Das humane SARS-CoV 2 ist genetisch eng mit Viren von Wildtieren verwandt, der genaue Ursprung von SARS-CoV 2 oder dessen Vorläufer ist nach wie vor ungeklärt.
3. Eine Übertragung von SARS-CoV-ähnlichen Viren aus Fledermäusen direkt auf Menschen ist sehr unwahrscheinlich.
4. Ein Muster vergangener Zoonosen ist die Bedeutung von Massentierhaltungen (z.B. im Falle der Schweinegrippe) und Wildtiermärkten, auf denen Wildtiere lebend, frisch geschlachtet oder
zubereitet zum Verkauf angeboten werden.
5. Fledermäuse aufgrund einer vermeintlichen Gesundheitsgefahr zu bekämpfen, ist völlig unbegründet und strafbar.
6. Das Naturschutz-Ehrenamt ist mit der universitären und außeruniversitären Forschung eng vernetzt und unterstützt die Wissenschaft.
7. Es ist unwahrscheinlich, dass Coronaviren aus Fledermauskot eine unmittelbare Gesundheitsgefahr für den Menschen darstellen.
8. Nach bisherigen Erkenntnissen sind bei SARS-ähnlichen Coronaviren immer Zwischenwirte im Rahmen mehrerer zoonotischer Übergänge notwendig, um einen humanpathogenen Erreger entstehen zu
lassen.
9. Fledermäuse sind weltweit wichtige und unverzichtbare Akteure in Ökosystemen.
10. Die Wahrscheinlichkeit von zoonotischen Pandemien kann in Zukunft verringert werden, indem der Naturschutz und Tierschutz verbessert werden.
Dieses Handout ist ein Auszug aus dem Papier „Einheimische Fledermäuse und SARS-CoV 2“. Der Langtext kann im folgenem PDF-Dokument heruntergeladen werden.