Fledermausschutz

Artenschutzmaßnahmen und Informations- und Bildungsangebote zum Schutz von Fledermäusen

Fledermaus

Neben den praktischen Artenschutzmaßnahmen und der Erforschung der Fledermäuse zählen immer wieder auch die Aufklärungsarbeit über die Lebensweise der nachtaktiven Tiere zu den Aufgaben im Fledermausschutz, dem sich vor allem die Fachgruppe Fledermausschutz im NABU Mittleres Mecklenburg e.V. verschrieben hat.

 

 


Plakette "Fledermausfreundliches Haus" verliehen

Sommerquartier für Zwergfledermäuse in einem Wohnhaus in Steinbeck (Bargeshagen-Admannshagen)

 

Oktober 2020: Der NABU Regionalverband „Mittleres Mecklenburg“ e. V. und der Landesfachausschuss für Fledermausschutz und -forschung Mecklenburg-Vorpommern freuen sich, einem weiteren Hauseigentümer die Plakette „Fledermausfreundliches Haus“ übergeben zu können.
Dörte und Andreas Wendlandt erhalten für ihr Wohnhaus mit einstöckigem Nebengelass in Bargeshagen-Admannshagen im Ortsteil Steinbeck die Urkunde und die Plakette „Fledermausfreundliches Haus“, da sie ein Sommerquartier für etwa 60 Zwergfledermäuse im Bereich des Dachstuhls bewahren.
Fledermäuse suchen sich häufig im Bereich des Daches Sommer- bzw. Wochenstubenquartiere. Diese werden dann zumeist über Jahre immer wieder genutzt. " Heute bieten moderne bzw. sanierte Gebäude den Fledermäusen leider immer weniger Möglichkeiten zum Unterschlupf. Hinzu kommt, dass diese seltenen Tiere ganz bestimmte Ansprüche an das Mikroklima ihrer Quartiere stellen. Häufig machen nur geringe Eingriffe in die Quartiere es den Fledermäusen unmöglich, diese weiterhin zu nutzen. Deshalb danken wir der Familie Wendlandt mit der Urkunde und der Plakette für den Erhalt dieses Fledermausquartieres", sagt NABU-Vorstandsmitglied Frank Emmerich. Darüber hinaus hat sich die Familie abgestürzten Jungtieren angenommen und diese über den Sockenturm an die Eltern „zurückgegeben“.

 

Fledermausfreundliches Haus


Einheimische Fledermäuse und SARS-CoV 2

Schnellmerk-Fakten

1. Einheimische Fledermäuse sind nicht mit SARS-CoV 2 infiziert.
2. Das humane SARS-CoV 2 ist genetisch eng mit Viren von Wildtieren verwandt, der genaue Ursprung von SARS-CoV 2 oder dessen Vorläufer ist nach wie vor ungeklärt.
3. Eine Übertragung von SARS-CoV-ähnlichen Viren aus Fledermäusen direkt auf Menschen ist sehr unwahrscheinlich.
4. Ein Muster vergangener Zoonosen ist die Bedeutung von Massentierhaltungen (z.B. im Falle der Schweinegrippe) und Wildtiermärkten, auf denen Wildtiere lebend, frisch geschlachtet oder zubereitet zum Verkauf angeboten werden.
5. Fledermäuse aufgrund einer vermeintlichen Gesundheitsgefahr zu bekämpfen, ist völlig unbegründet und strafbar.
6. Das Naturschutz-Ehrenamt ist mit der universitären und außeruniversitären Forschung eng vernetzt und unterstützt die Wissenschaft.
7. Es ist unwahrscheinlich, dass Coronaviren aus Fledermauskot eine unmittelbare Gesundheitsgefahr für den Menschen darstellen.
8. Nach bisherigen Erkenntnissen sind bei SARS-ähnlichen Coronaviren immer Zwischenwirte im Rahmen mehrerer zoonotischer Übergänge notwendig, um einen humanpathogenen Erreger entstehen zu lassen.
9. Fledermäuse sind weltweit wichtige und unverzichtbare Akteure in Ökosystemen.
10. Die Wahrscheinlichkeit von zoonotischen Pandemien kann in Zukunft verringert werden, indem der Naturschutz und Tierschutz verbessert werden.


Dieses Handout ist ein Auszug aus dem Papier „Einheimische Fledermäuse und SARS-CoV 2“. Der Langtext kann im folgenem PDF-Dokument heruntergeladen werden.

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Ausführliches Informationsblatt
Einheimische Fledermäuse und SARS-CoV-2
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